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Unsere Dienste



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Personenkreis und Rechtsgrundlage

Das Senator-Neumann-Heim und das Haus am Eilberg sind ausgerichtet auf Menschen, die aufgrund ihrer schweren Behinderung ein umfassendes Betreuungs- und Pflegeangebot benötigen.

Entsprechend sind die beiden Wohnstätten gemäß §§ 72 und 73 SGB XI durch die Pflegekasse zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen und erbringen darüber hinaus gemäß § 75 Abs. 3 SGB XII Leistungen der Eingliederungshilfe.

 

 

Die Leistungen richten sich darüber hinaus an Menschen, die nach ersten Rehabilitationsmaßnahmen dieses Wohnangebot als Zwischenschritt zum Leben außerhalb eines stationären Systems benötigen, an Menschen, die dauerhaft so wohnen und leben möchten und an Menschen, die eine individuellere Gestaltungsform ihres persönlichen Lebensbereiches außerhalb eines Wohngruppensystems wünschen.