Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wenn Sie
• im eigenen Haushalt, oder
• im Haushalt von Angehörigen wohnen
• oder nach einer stationären Maßnahme wieder dort leben wollen,
kommt eine Zusammenarbeit mit uns in Frage.
Der Wunsch und die grundsätzliche Bereitschaft, gebotene Hilfe anzunehmen sind wichtige Voraussetzungen für das Gelingen der gemeinsamen Arbeit.
Sie können die Leistung nach Vollendung des 21. Lebensjahrs in Anspruch nehmen; der Leistungsumfang richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalles und beträgt in der Regel zwischen zwei und sieben Stunden wöchentlich.