Die Hortbetreuung für Kinder mit Förderbedarf bzw. für behinderte Schulkinder findet nach dem Unterricht und während der Schulferien statt. Das Angebot wendet sich zurzeit an die Schüler von drei Schulen. Für die 6- bis 14-jährigen Kinder wird verlässliche, anregende und die Fähigkeiten unterstützende Betreuung geboten. Bewegung, Spiel und Spaß stehen dabei ebenfalls im Vordergrund. In den Ferien finden zusätzliche Aktivitäten wie z. B. Ausflüge statt.
Kosten
Ein „Antrag auf Förderung in einer Tageseinrichtung“ wird im Bezirksamt gestellt. Auf Wunsch sind wir bei der Antragstellung gern behilflich. Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich, wie im Kita-Gutschein-System, nach der festgelegten Dauer der Betreuung und dem Einkommen der Eltern.
Voraussetzungen
Anspruch auf die Hortbetreuung haben in der Regel Eltern, die berufstätig oder alleinerziehend sind oder sich in einer Fortbildung befinden.
Öffnungszeiten
Schulzeit | im Anschluss an den Unterricht, bis 18 Uhr |
Schulferien | täglich von 8-16 Uhr, je zwei Wochen im Herbst, Frühjahr und bis zu vier Wochen im Sommer |